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Jan 17, 2024

Durchführungsverordnung zur bundesstaatlichen Forschung und Entwicklung zur Unterstützung der inländischen Produktion und der Arbeitsplätze in den Vereinigten Staaten

Aufgrund der mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika verliehenen Befugnisse wird hiermit Folgendes angeordnet:

Abschnitt 1. Richtlinie. Die Vereinigten Staaten unterhalten ein beispielloses Innovationsökosystem mit erstklassigen Universitäten, Bundeslabors, Forschungszentren und Technologie-Inkubatoren, das teilweise durch Bundesinvestitionen unterstützt wird. Unsere Welt ist gesünder, intelligenter, vernetzter und nachhaltiger, da die Bundessteuerzahler in Forschung und Innovation investieren, die die Kommerzialisierung neuer Produkte und Dienstleistungen unterstützt haben.

Meine Regierung hat der Unterstützung unseres einzigartigen Innovationsökosystems Priorität eingeräumt, indem sie branchenübergreifend in Forschung und Entwicklung (F&E), Demonstrationen, Bildung und die notwendige Infrastruktur reinvestiert, um den schnellen Übergang von Entdeckungen vom Labor zum Markt zu beschleunigen.

Diese Investition soll Spitzentechnologien hervorbringen, die die Wettbewerbsfähigkeit, die inländische Produktionskapazität und das Wohlergehen der US-Wirtschaft unterstützen. Arbeiter der Vereinigten Staaten; unsere Gemeinschaften; und unsere nationale Sicherheit. Die Sicherstellung der Kommerzialisierung staatlich finanzierter Erfindungen durch US-amerikanische Hersteller – unter Wahrung der Rechte an geistigem Eigentum – wird auf dem erfolgreichen Erbe der Vereinigten Staaten bei der Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Vereinigten Staaten durch Forschung und Entwicklung aufbauen. Es wird auch unsere gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsarbeit mit Partnern und Verbündeten vorantreiben, um die Widerstandsfähigkeit globaler kritischer Lieferketten zu stärken und Amerikas Führungsrolle bei der Schaffung einer Wirtschaft mit Netto-Null-Emissionen bis spätestens 2050 zu sichern.

Daher ist es die Politik meiner Regierung, dass neue Technologien und Produkte, wenn sie mit Unterstützung der Regierung der Vereinigten Staaten entwickelt werden, in den Vereinigten Staaten hergestellt werden, wann immer dies möglich ist und mit geltendem Recht vereinbar ist.

Sek. 2. Koordination und Beratung. (a) Der Assistent des Präsidenten für nationale Sicherheitsangelegenheiten, der Assistent des Präsidenten für Wirtschaftspolitik und der Direktor des Büros für Wissenschafts- und Technologiepolitik (OSTP) koordinieren die Maßnahmen der Exekutive, die zur Umsetzung dieser Anordnung durch die behördenübergreifende Behörde erforderlich sind Prozess, der im Nationalen Sicherheitsmemorandum 2 vom 4. Februar 2021 (Erneuerung des Nationalen Sicherheitsratssystems) festgelegt ist.

(b) Bei der Umsetzung dieser Verordnung konsultieren die Leiter von Exekutivabteilungen und Agenturen (Agenturen) soweit angemessen und im Einklang mit geltendem Recht externe Interessengruppen – beispielsweise solche aus der Industrie; Wissenschaft, darunter historisch schwarze Colleges und Universitäten, Stammes-Colleges und -Universitäten sowie andere Institutionen, die Minderheiten dienen; Nichtregierungsorganisationen; Gemeinschaften; Gewerkschaften; und staatliche, lokale, Stammes- und Territorialregierungen – um die in Abschnitt 1 dieser Verordnung festgelegte Richtlinie umzusetzen.

Sek. 3. Stärkung der heimischen Produktion. (a) Der Verteidigungsminister, der Landwirtschaftsminister, der Handelsminister, der Gesundheitsminister, der Verkehrsminister, der Energieminister, der Heimatschutzminister, der Direktor der National Science Foundation, und der Administrator der National Aeronautics and Space Administration sollte die inländische Fertigung bei der Ausschreibung von Bundesfinanzierungsvereinbarungen für Forschung und Entwicklung berücksichtigen, sofern dies angemessen und im Einklang mit geltendem Recht steht. Diese Agenturleiter müssen auch prüfen, wie die F&E-Finanzierungsvereinbarungen ihrer jeweiligen Agenturen umfassendere inländische Fertigungsziele unterstützen, einschließlich der Entwicklung von Produktionsanlagen und -fähigkeiten, die die US-amerikanische Fertigung im Großen und Ganzen unterstützen, soweit angemessen und im Einklang mit geltendem Recht.

(b) Der Direktor des OSTP arbeitet über den National Science and Technology Council (NSTC) und in Abstimmung mit dem Direktor des Made in America-Büros des Office of Management and Budget (Made in America-Direktor) und den Leitern der in Unterabschnitt genannten Agenturen (a) dieses Abschnitts soll versuchen, „inländische Fertigung“ gegebenenfalls in künftige behördenübergreifende Technologie-F&E-Roadmaps aufzunehmen. Der Direktor des OSTP ist bestrebt, das Format der inländischen Fertigungsüberlegungen in Technologie-F&E-Roadmaps zu standardisieren, um sicherzustellen, dass Industrie, Forschungsgemeinschaft und Behörden die Voraussetzungen für die Produktion neuer Technologien in den Vereinigten Staaten schaffen, sobald sie kommerzialisiert sind.

(c) In Zusammenarbeit mit dem Administrator der Small Business Administration (SBA) werden die Leiter von Agenturen, die an den Programmen „Small Business Innovation Research“ und „Small Business Technology Transfer“ teilnehmen, ermutigt, einen koordinierten behördenübergreifenden Ansatz für Innovations- und Forschungsanfragen mit den Zielen voranzutreiben Ziel ist es, Hürden für die Programmteilnahme abzubauen, den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu optimieren und die Produktion neuer Technologien in den Vereinigten Staaten zu fördern. Die Leiter dieser Agenturen werden außerdem dazu ermutigt, mit der SBA zusammenzuarbeiten, um kleine Unternehmen bei der Umstellung von Technologien von intramuralen und außeruniversitären Labors auf kommerzielle Märkte zu unterstützen.

(d) Den Leitern von Agenturen, die gesetzlich über andere Transaktionsbefugnisse verfügen oder die andere vom Kongress genehmigte Geschäftsvereinbarungen nutzen können, wird empfohlen, gegebenenfalls die Nutzung dieser Befugnisse für den Kauf oder die Investition in Spitzentechnologien zur Unterstützung ihrer Produktion in Betracht zu ziehen in den Vereinigten Staaten. Wenn diese Behörden diese Befugnisse nutzen, um neue Technologien zu kaufen oder in deren Entwicklung zu investieren, sollten die Bedingungen dieser Käufe und Investitionen sicherstellen, dass das Produkt im Wesentlichen in den Vereinigten Staaten hergestellt wird, soweit angemessen und im Einklang mit geltendem Recht.

(e) Um die Kommerzialisierung und Produktion von Technologien, die teilweise durch staatlich finanzierte Forschung und Entwicklung entwickelt wurden, in den Vereinigten Staaten weiter zu unterstützen, werden die Leiter der in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts genannten Agenturen aufgefordert, den Technologietransfer und die Kommerzialisierung zu etablieren oder zu verbessern Fähigkeiten ihrer Agenturen.

Sek. 4. Modernisierung der Berichterstattung über die Nutzung von Erfindungen. (a) Um die Berichtspflichten für Empfänger von F&E-Finanzierungsvereinbarungen des Bundes zu rationalisieren, sollten die Leiter der in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Agenturen versuchen, Berichte über die Nutzung von „Gegenstandserfindungen“ (wie in Abschnitt 35 definiert) zu erstellen USC 201(e)) einfacher und einheitlicher in der gesamten Regierung der Vereinigten Staaten.

(b) Um durch die Berichterstattung über Erfindungsmeldungen und die Nutzung dieser Erfindungen Anreize für die inländische Fertigung zu schaffen, müssen die Leiter der in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Agenturen von den Empfängern bundesstaatlicher F&E-Finanzierungsvereinbarungen verlangen, dass sie die vergebende Agentur nachverfolgen und auf dem Laufenden halten der Ort, an dem die betreffenden Erfindungen hergestellt werden.

(c) Die Leiter der in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Agenturen sollten von den Empfängern bundesstaatlicher FuE-Finanzierungsvereinbarungen verlangen, der vergebenden Agentur jährlich die Namen der Lizenznehmer und Produktionsstandorte der betreffenden Erfindungen zu melden.

(d) Innerhalb von 60 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung sollte der Handelsminister über den Direktor des National Institute of Standards and Technology (NIST) und in Absprache mit dem Office of Management and Budget (OMB) die Vergabebedingungen ausarbeiten und Bedingungen bezüglich der Berichtspflichten in den Unterabschnitten (a) bis (c) dieses Abschnitts, die von jeder in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Vergabestelle umgesetzt werden müssen. Die Vergabebedingungen stellen sicher, dass die Meldung der in den Unterabschnitten (b) und (c) dieses Abschnitts genannten Informationen vertrauliche Geschäftsinformationen im Einklang mit 35 USC 202(c)(5) schützt und gleichzeitig den Steuerzahlern eine erhöhte Sichtbarkeit bietet Verwendung von Bundesmitteln für Forschung und Entwicklung zur Unterstützung der inländischen Produktion und der Schaffung von Arbeitsplätzen.

(e) Der Handelsminister erwägt über den Direktor des NIST und in Absprache mit der behördenübergreifenden Arbeitsgruppe für Bayh-Dole die Entwicklung eines Aktionsplans, einschließlich der Ressourcenanforderungen, um alle in Abschnitt 3(a) genannten Agenturen umzustellen Auftrag an das iEdison-Meldesystem, um nicht klassifizierte Erfindungen, Patente und damit verbundene Nutzungsberichte bis zum Kalenderjahr 2025 zu verfolgen. Der Handelsminister muss den Aktionsplan dem Direktor von OMB innerhalb eines Jahres nach dem Datum dieses Auftrags vorlegen.

(f) Spätestens 120 Tage nach Erlass der endgültigen Verordnungen zur Umsetzung des in Unterabschnitt (e) dieses Abschnitts beschriebenen Aktionsplans müssen die Leiter der in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Agenturen dem Direktor von OMB Bericht erstatten den Direktor des OSTP über die Schritte, die ihre jeweiligen Behörden unternommen haben, um alle nicht klassifizierten Berichte bis zum Ende des Kalenderjahres 2025 an iEdison zu übertragen. Diese Berichte können Ressourcenbedarf und Zeitpläne für die Umsetzung enthalten.

(g) Innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung sollte der Handelsminister über den Direktor des NIST und in Absprache mit der behördenübergreifenden Arbeitsgruppe für Bayh-Dole gemeinsame Fragen zur Erfindungsnutzung (Nutzungsfragen) entwickeln, die es den Agenturen ermöglichen Fügen Sie agenturspezifische Fragen hinzu.

(i) Die Nutzungsfragen sollten von allen Agenturen bis zum 1. Mai 2024 für Gegenstandserfindungen verwendet werden, für deren Eigentumsvorbehalt sich ein Empfänger einer Bundesfinanzierungsvereinbarung für Forschung und Entwicklung am oder nach dem Datum dieser Anordnung entschieden hat.

(ii) Die Nutzungsfragen sollten Informationen zu den Orten erfordern, an denen die betreffenden Erfindungen hergestellt oder zur Herstellung eines Produkts verwendet werden.

(iii) Der Handelsminister, über den Direktor des NIST, und die Leiter anderer Behörden sollten darauf abzielen, den Meldeaufwand für Empfänger bundesstaatlicher F&E-Finanzierungsvereinbarungen im Zusammenhang mit den Nutzungsfragen gemäß dem Paperwork Reduction Act (44 USC) zu minimieren 3501 ff.) und anwendbare OMB-Leitlinien.

(h) Innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum dieser Verordnung und danach jährlich müssen die Leiter der in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Agenturen dem Made in America-Direktor Berichte über die Nutzung von Erfindungen vorlegen, die im Rahmen ihrer vorherigen Tätigkeit entwickelt wurden F&E-Finanzierungsvereinbarungen, die nach dem Datum dieser Bestellung gemeldet wurden, einschließlich der Fälle, in denen Produkte hergestellt wurden, die eine vorliegende Erfindung verkörpern oder durch die Nutzung einer vorliegenden Erfindung hergestellt wurden.

Sek. 5. Sicherung kritischer und neuer Technologien durch heimische Fertigung. (a) Innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung müssen die Leiter der in Abschnitt 3(a) dieser Anordnung genannten Behörden prüfen, ob „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, die die Feststellung rechtfertigen, dass das Recht auf Eigentumsvorbehalt an einem Gegenstand eingeschränkt wird Erfindungen, die durch die F&E-Finanzierungsvereinbarungen ihrer jeweiligen Agenturen finanziert werden, werden die Politik und Ziele des Bayh-Dole-Gesetzes besser fördern, soweit angemessen und im Einklang mit geltendem Recht, einschließlich 35 USC 202(a). Zu diesen Überlegungen gehört die Bewertung, ob „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, die die Ausweitung der Anforderung, „im Wesentlichen in den Vereinigten Staaten“ zu produzieren, auf Empfänger von Bundesfinanzierungsvereinbarungen für Forschung und Entwicklung, auf nicht ausschließliche Lizenznehmer der betreffenden Erfindungen sowie für die Nutzung oder den Verkauf rechtfertigen der betreffenden Erfindungen außerhalb der Vereinigten Staaten, soweit angemessen und im Einklang mit geltendem Recht, einschließlich 35 USC 202(a). Bei der Prüfung des Erlasses solcher Entscheidungen zu diesen Zwecken müssen die Leiter der in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Behörden Folgendes tun:

(i) Maßnahmen für Technologien prüfen, die für die Wirtschaft und die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten wichtig sind, einschließlich kritischer und aufkommender Technologien wie Energiespeicherung, Quanteninformationswissenschaft, künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen, Halbleiter und Mikroelektronik sowie fortschrittliche Fertigung; Und

(ii) erwägen, die Begriffe im Zusammenhang mit einer verbesserten US-amerikanischen Fertigung eng zuzuschneiden und gleichzeitig den Technologietransfer und die Kommerzialisierung zu fördern und es kleinen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen zu ermöglichen, das Eigentum an ihren staatlich finanzierten Erfindungen zu behalten und diese zu kommerzialisieren.

(b) Die Leiter der in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Agenturen prüfen, ob andere Maßnahmen erforderlich sind, um die inländische Herstellung von Erfindungen zu fördern, die von ihren jeweiligen Agenturen finanziert werden.

Sek. 6. Umsetzung dieser Verordnung. (a) Innerhalb von 2 Jahren nach dem Datum dieser Verordnung und danach jährlich für 5 Jahre legen die Leiter der in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Agenturen dem Direktor von einen Bericht über die Umsetzung dieser Verordnung durch ihre jeweiligen Agenturen vor OMB und der Direktor von OSTP.

(b) Jeder Bericht muss, soweit möglich, eine Überprüfung der Wirksamkeit dieser Verordnung bei der Nutzung der F&E-Finanzierungsvereinbarungen der in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Agenturen zur Unterstützung der heimischen Produktion, der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der Vereinigten Staaten und der Schaffung von Arbeitsplätzen enthalten Schaffung.

(c) Jeder Bericht muss, soweit möglich, eine Identifizierung etwaiger Herausforderungen bei der Umsetzung dieser Verordnung oder hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Verordnung bei der Erreichung der in Abschnitt 1 dieser Verordnung beschriebenen politischen Ziele sowie Empfehlungen zur Bewältigung dieser Herausforderungen enthalten .

Sek. 7. Verbesserung des Verzichtsprozesses. (a) Nach dem Bayh-Dole Act können Behörden auf die Anforderung verzichten, dass bestimmte Produkte, die die vorliegende Erfindung verkörpern oder durch die Verwendung der vorliegenden Erfindung hergestellt werden, „im Wesentlichen in den Vereinigten Staaten hergestellt“ werden, wenn, wie in 35 USC 204 festgelegt, „ Es wurden angemessene, aber erfolglose Versuche unternommen, Lizenzen zu ähnlichen Bedingungen an potenzielle Lizenznehmer zu erteilen, die wahrscheinlich einen Großteil in den Vereinigten Staaten produzieren würden“ oder „unter den gegebenen Umständen ist eine inländische Produktion kommerziell nicht durchführbar“.

(b) Jede Behörde sollte die Entwicklung eines Prozesses in Betracht ziehen, mit dem die Behörde auf die inländischen Herstellungsanforderungen für von der Behörde finanzierte Technologie oder Technologie, die im Rahmen einer Finanzierungsmöglichkeit der Behörde entwickelt wurde, verzichten kann, ohne dass ein Antrag eines Empfängers einer Bundesfinanzierungsvereinbarung für Forschung und Entwicklung gestellt werden muss. Im Rahmen ihres Prozesses sollte eine Agentur die Zustimmung des Made in America-Direktors einholen, um auf die inländischen Herstellungsanforderungen zu verzichten, und bestimmte Faktoren darlegen, die einen Verzicht unterstützen können, einschließlich der Frage, ob die Herstellung der Technologie außerhalb der Vereinigten Staaten in den Vereinigten Staaten erfolgt wirtschaftliches oder nationales Sicherheitsinteresse der Vereinigten Staaten.

(c) Die Leiter der in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Agenturen stellen sicher, dass das Verzichtsverfahren für ihre Agentur streng, zeitnah, transparent und konsistent ist, unter gebührender Berücksichtigung aller zuständigen Behörden, einschließlich der Executive Order 14005 vom Januar 25, 2021 (Sicherstellen, dass die Zukunft in ganz Amerika von allen Arbeitern Amerikas geschaffen wird) und die Anforderung des Bayh-Dole-Gesetzes, dass ein Verzicht möglich sein muss, wenn angemessene, aber erfolglose Bemühungen unternommen wurden, eine Lizenz an ein Unternehmen zu erteilen, das im Wesentlichen in produzieren könnte in den Vereinigten Staaten oder wenn die Herstellung im Inland kommerziell nicht machbar ist.

(d) Der Handelsminister stellt über den Direktor des NIST und in Absprache mit der Interagency Working Group für Bayh-Dole, dem NSTC Lab-to-Market-Unterausschuss und dem Made in America-Direktor den Behörden Leitlinien zu den Faktoren zur Verfügung und Überlegungen, die bei der Entscheidung, ob eine inländische Produktion nicht kommerziell machbar ist, abgewogen werden sollten. Die Leitlinien sollen den Antragstellern dabei helfen, die Faktoren zu verstehen, die eine Agentur bei der Bewertung eines Befreiungsantrags berücksichtigen wird, und sollen sicherstellen, dass die Entscheidung über die kommerzielle Durchführbarkeit einer Fertigung im Ausland nicht auf minderwertigen oder inakzeptablen Arbeitsbedingungen basiert. Innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung stellt der Handelsminister über den Direktor des NIST die Leitlinien zur öffentlichen Stellungnahme zur Verfügung.

(e) Innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung entwickelt der Handelsminister über den Direktor des NIST und in Absprache mit der behördenübergreifenden Arbeitsgruppe für Bayh-Dole gemeinsame Fragen für Befreiungsanträge, die von allen Behörden verwendet werden können.

(i) Die allgemeinen Fragen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung sollten als relevante Kriterien Folgendes umfassen, soweit angemessen und im Einklang mit geltendem Recht:

(A) wie der Verzicht verwendet wird;

(B) warum es wichtig ist, dass die betreffende Erfindung auf den Markt gebracht wird;

(C) alle potenziellen wirtschaftlichen und nationalen Sicherheitsauswirkungen der Herstellung der betreffenden Erfindung im Ausland;

(D) die Vorteile, die sich aus der Markteinführung der betreffenden Erfindung für die inländische Fertigung und die Arbeitsplätze in den Vereinigten Staaten ergeben;

(E) ob der Antragsteller eine ausschließliche oder nicht ausschließliche Lizenz vorschlägt; Und

(F) die Bedingungen, unter denen die betreffende Erfindung im Ausland hergestellt würde, einschließlich gewerkschaftlicher Organisation der Arbeitsplätze, Gesundheits- und Sicherheitsstandards, Arbeits- und Lohngesetzen und Umweltauswirkungen.

(ii) Angesichts der Notwendigkeit, die Flexibilität der Agenturen aufrechtzuerhalten, können die in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Agenturleiter Fragen zu den allgemeinen Fragen zum Antrag auf Ausnahmegenehmigung hinzufügen, sie sollten dies jedoch sparsam und nur so tun, wie es zur Umsetzung der Richtlinien erforderlich ist werden in dieser Reihenfolge im Rahmen der bestehenden Befugnisse ihrer jeweiligen Agenturen durchgeführt.

(f) Die Leiter der in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Agenturen übernehmen die allgemeinen Fragen für den Antrag auf Befreiung, soweit dies mit dem geltenden Recht vereinbar ist.

(g) Die Leiter der in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Agenturen sollten den Eingang von Befreiungsanträgen innerhalb von 10 Werktagen bestätigen, soweit dies praktisch möglich ist. Sobald ein Antragsteller einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung einreicht, sollte die Prüfstelle versuchen, ihre Entscheidung schnellstmöglich abzuschließen, einschließlich gegebenenfalls Verhandlungen mit dem Antragsteller.

(h) Innerhalb von 270 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung legen die Leiter der in Abschnitt 3(a) dieser Anordnung genannten Agenturen Leitlinien für die Verhandlungen mit Antragstellern auf Befreiung fest, um so viel Wert oder Nutzen für die Vereinigten Staaten wie möglich zu behalten. soweit angemessen und im Einklang mit geltendem Recht, unter Berücksichtigung technischer, geschäftlicher, sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Realitäten. Bei der Beurteilung des Werts einer Befreiung für die US-Wirtschaft sollten die Leiter der in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Behörden gegebenenfalls zusätzlich zu allen anderen relevanten Faktoren potenzielle Vorteile für die Wettbewerbsfähigkeit des inländischen verarbeitenden Gewerbes und für die Arbeitsplätze in den USA berücksichtigen Schöpfung sowie für die wirtschaftliche und nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten.

(i) Die Leiter der in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Agenturen sollten erwägen, die Befreiungen auf Antragsteller zu beschränken, die sich verpflichten, an Standorten zu produzieren, die eine Marktwirtschaft aufrechterhalten, und für bestimmte vereinbarte Zwecke.

(ii) Die Leiter der in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Agenturen sollten davon ausgehen, dass Antragsteller auf eine Befreiung den Vereinigten Staaten im Rahmen einer Vereinbarung zur Gewährung der Befreiung alternative Leistungen erbringen. Die Erwägung alternativer Vorteile kann direkte oder indirekte Investitionen in inländische Anlagen und Ausrüstung, die Schaffung hochwertiger inländischer Arbeitsplätze oder die weitere inländische Entwicklung der betreffenden Erfindung umfassen.

(i) Ab dem Geschäftsjahr 2024 und danach jährlich legen die Leiter der in Abschnitt 3(a) dieser Verordnung genannten Agenturen dem Handelsminister über die Interagency Working Group für Bayh-Dole eine Zusammenfassung vor Jeder Verzichtsantrag wurde eingegangen, genehmigt und abgelehnt. Die Zusammenfassung muss die Bedingungen eines genehmigten Verzichts und die für die Entscheidungsfindung erforderliche Bearbeitungszeit enthalten.

(i) Der Handelsminister veröffentlicht über die behördenübergreifende Arbeitsgruppe für Bayh-Dole regelmäßig eine Zusammenfassung der Ausnahmeanträge in ihrer Gesamtheit, in der häufige Gründe für Ausnahmeanträge, Bearbeitungszeiten durch die Agentur und empfohlene politische Reaktionen auf häufige Herausforderungen beschrieben werden.

(ii) Die Agenturen müssen sicherstellen, dass die Informationen, die dem Handelsminister über die Interagency Working Group für Bayh-Dole zur Veröffentlichung vorgelegt werden, vertrauliche und sensible Geschäftsinformationen, die von Antragstellern für eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen ihrer Begründung für die Ausnahmegenehmigung bereitgestellt werden, angemessen schützen, im Einklang mit 35 USC 202(c)(5). Allerdings sollten die Namen der Antragsteller, die eine Befreiung beantragen, und eine Zusammenfassung der Vorteile, die die Empfänger der Befreiung den Vereinigten Staaten gewähren werden, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Sek. 8. Allgemeine Bestimmungen. (a) Nichts in dieser Anordnung darf so ausgelegt werden, dass es Folgendes beeinträchtigt oder anderweitig beeinträchtigt:

(i) die einer Exekutivabteilung oder -behörde oder deren Leiter gesetzlich erteilte Befugnis; oder

(ii) die Funktionen des Direktors des OMB in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsvorschläge.

(b) Diese Anordnung wird im Einklang mit geltendem Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln umgesetzt.

(c) Mit dieser Anordnung sollen keine materiellen oder verfahrensrechtlichen Rechte oder Vorteile geschaffen werden, die von einer Partei gegenüber den Vereinigten Staaten, ihren Ministerien, Agenturen oder Körperschaften, ihren Beamten und Mitarbeitern gesetzlich oder nach Billigkeit durchsetzbar sind , oder Agenten oder jede andere Person.

JOSEPH R. BIDEN JR.

DAS WEISSE HAUS, 28. Juli 2023.

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